AGB für Fahrschule Schilderwald – Stand 2026

  1. Gegenstand der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsvertrags.

Rechtsgrundlagen sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Fahrlehrergesetz und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Die Ausbildung endet mit Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung oder durch Kündigung des Vertrags.

Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 12 Monate ab Vertragsabschluss. Eine Verlängerung erfolgt, sofern die Ausbildung aus Gründen, die der Fahrschüler nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Prüfungswartezeiten, behördliche Verzögerungen), nicht abgeschlossen werden konnte.

  1. Entgelte und Preisaushang

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß Preisaushang nach § 32 FahrlG.

Bei Fortsetzung der Ausbildung nach Vertragsunterbrechung oder Ablauf der Vertragsdauer gelten die zum Zeitpunkt der Fortsetzung aktuellen Preise. Der Fahrschüler wird hierüber informiert.

  1. Grundbetrag und Leistungen
  2. a) Grundbetrag

Der Grundbetrag umfasst:

  • allgemeine Verwaltungskosten
  • theoretischen Unterricht
  • erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung

Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung kann ein Teilgrundbetrag berechnet werden, höchstens jedoch 50 % des Grundbetrages.

  1. b) Fahrstunden

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Das Entgelt umfasst:

  • Fahrzeugkosten
  • Versicherung
  • praktische Ausbildung
  1. c) Absage von Fahrstunden

Fahrstunden müssen mindestens 2 Werktage vorher abgesagt werden.

Bei nicht fristgerechter Absage kann eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % des Fahrstundenpreises berechnet werden.

Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eine Absage ist möglich per:

  • Telefon
  • E-Mail
  • Online-System (falls vorhanden)
  1. d) Vorstellung zur Prüfung

Das Entgelt umfasst:

  • Organisation
  • Begleitung
  • Prüfungsfahrt

Bei Wiederholungsprüfungen wird das vereinbarte Entgelt erneut fällig.

  1. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde:

  • Grundbetrag: bei Vertragsabschluss
  • Fahrstunden: vor Beginn oder unmittelbar danach
  • Prüfungsentgelte: spätestens 3 Werktage vor dem Termin

Bei Zahlungsverzug kann die Fahrschule:

  • weitere Ausbildung verweigern
  • Anmeldung zur Prüfung zurückstellen
  1. Widerrufsrecht (bei Fernabsatz / Online-Vertrag)

Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder online geschlossen, steht dem Fahrschüler ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Beginnt die Ausbildung auf Wunsch des Fahrschülers innerhalb der Widerrufsfrist, ist im Falle eines Widerrufs der bereits erbrachte Leistungsanteil zu bezahlen.

  1. Kündigung

Der Fahrschüler kann den Vertrag jederzeit in Textform (z. B. E-Mail) kündigen.

Die Fahrschule kann nur aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:

  • der Fahrschüler trotz Aufforderung nicht mit der Ausbildung beginnt
  • die Ausbildung länger als 3 Monate ohne Grund unterbrochen wird
  • wiederholt gegen Anweisungen verstoßen wird
  • Prüfungen mehrfach nicht bestanden wurden
  1. Entgelte bei Kündigung

Bei Kündigung sind zu zahlen:

  • erbrachte Fahrstunden
  • Prüfungsleistungen
  • anteiliger Grundbetrag:
Ausbildungsstand Anteil
vor Beginn 20 %
bis 1/3 Theorie 40 %
bis 2/3 Theorie 60 %
über 2/3 Theorie 80 %
Theorie abgeschlossen 100 %

Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

Bei Kündigung durch die Fahrschule ohne wichtigen Grund entfällt der Grundbetrag.

  1. Termine und Verspätung

Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, besteht keine Wartepflicht.

Verspätet sich der Fahrschüler um mehr als 15 Minuten, gilt die Stunde als ausgefallen (Regelung zur Ausfallentschädigung gemäß Ziffer 3c).

  1. Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrschüler wird vom Unterricht ausgeschlossen, wenn:

  • Alkohol- oder Drogeneinfluss vorliegt
  • Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen

In diesem Fall wird eine Ausfallentschädigung gemäß Ziffer 3c erhoben.

  1. Sorgfaltspflichten

Der Fahrschüler verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit Fahrzeugen und Ausbildungsmaterialien.

Fahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient werden.

  1. Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt nur mit Zustimmung des Fahrschülers.

Bei Nichterscheinen sind die entstandenen Kosten zu tragen.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet.

Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der Fahrschule enthalten.

  1. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Für Verbraucher ist der Wohnsitz des Fahrschülers maßgeblich. Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der
gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule
der Gerichtsstand.